"Nicht klar, ob das Gericht auf die Verschleppungsstrategie und die verminderte Schuldfähigkeit reinfällt": Bericht über den zweiten Prozesstag gegen Robert H.

Bericht über den zweiten Prozesstag gegen Robert H.

Amtsgericht Freiburg, Schild, Haupteingang

Türschild des Amtsgerichts Freiburg, mit Wappen von Baden Württemberg. Links daneben und dahinter die schwere Holztür mit kleinen Fenstern darin. Eine Türklingel ist auch zu sehne.
Amtsgericht Freiburg.
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JR Photography / RDL

Im Gerichtsverfahren gegen den Querdenken- und AfD-Aktivisten Robert H. am Freiburger Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung wurde kein Urteil gefällt. Es soll noch ein Polizist gehört werden, der mit den Ermittlungen in dem Fall betraut war. Derweil fühlt sich der Angeklagte weiterhin im Recht und sagte am heutigen Verfahren doch noch aus. Wahrscheinlich auch ein Teil der Prozessstrategie der rechten Szeneanwältin Nicole Schneiders, die darauf abzielt auf verminderte Schuld zu plädieren und das Verfahren zu verschleppen.

Der Prozesstag lässt mehr Fragen offen, als er sie beantwortet hätte, bspw. weshalb Robert H. in einer Alltagssituation mit Messer und Pfefferspray bewaffnet ist und weshalb er Menschen attackiert, die vor ihm wegrennen.

Erste Eindrücke aus dem Verfahren besprechen Fabian und Julian im Studiogespräch.

Update 19.10.22

Nachgereichtes Fazit des zweiten Prozesstags:

Bisher ist immer noch davon auszugehen, dass sich bewaffnete Rechtsextreme in Freiburg frei bewegen können und wenn sie mittels Attest eine psychisch-gesundheitliche Einschränkung vorweisen können, wenig bis keine Konsequenzen ihrer zuteilen lebensgefährlichen Taten zu befürchten haben. Es bleibt abzuwarten, ob sich die Linie in Polizei, Justiz, aber auch bürgerlicher Leitmedien, die kritiklos Pressemitteilungen der Polizei abdrucken, rechte Gewalt zu verharmlosen, weiterhin durchzieht. Bisher blieb von den Prozessbeteiligten, bis auf die Geschädigten, die politische Motivation Robert H.s Menschen, die dieser als „links“ einstuft mit Gewalt zu bekämpfen, weitgehend unbeachtet. Es bleibt abzuwarten, ob das Gericht im Urteil den Hass auf Andersdenken berücksichtigen wird, dem selbstverständlich nicht nur vermeintlich politische Feind*innen zum Opfer fallen. Einem möglichen erneuten Freispruch des gewalttätigen Querdenken- und AfD-Aktivisten Robert H. würde auch eine Stigmatisierung von Menschen mit Autismus einhergehen können, da ihnen dadurch verantwortliches Handeln abgesprochen würde und sie zu potentiellen Gefährdern pathologisiert würden. Die geschädigten hoffen darauf, dass das Gericht ein Urteil fällt, in dem mit der Linie der Verharmlosung und Pathologisierung gebrochen wird. Das wäre das Mindestmaß an Gerechtigkeit für die verletzten und traumatisierten Betroffenen rechter Gewalt.

(jr)