Bericht des NSU-Untersuchungsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags kritisiert Vorgehen der Behörden vor und nach Bekanntwerden des NSU

Bericht des NSU-Untersuchungsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags kritisiert Vorgehen der Behörden vor und nach Bekanntwerden des NSU

Der NSU-Untersuchungsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags kritisiert den Umgang der Behörden vor und nach Bekanntwerden der rechtsterroristischen Gruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“. Der über 1.000 Seiten lange Abschlussbericht, das der Landtag gestern veröffentlichte, befasst sich besonders mit den Anschlägen in Köln: In einem Lebensmittelgeschäft der Probsteigasse im Jahr 2001 und in der Keupstrasse im Jahr 2004.

Das Landesparlament kritisiert zum einen, dass die Behörden bei den Ermittlungen vor dem Bekanntwerden der rechtsterroristischen Gruppe NSU zu schnell einen rechten oder rassistischen Tatmotiv ausgeschlossen haben. Zum anderen kritisiert das Parlament, dass die Behörden auch nach dem Bekanntwerden des sogenannten NSU zu schnell entschieden haben, dass es sich nur um einen Trio aus Beate Zschäpe und den beiden toten Mitglieder Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Dabei würden viele Indizien dafür sprechen, dass sich der NSU auf lokale UnterstützerInnen gestützt habe, oder gar dass manche Anschläge von anderen Menschen als dem Kerntrio ausgeführt wurden. Bei dem Anschlag von 2001 auf das Lebensmittelgeschäft in der Kölner Probsteigasse etwa sprächen Indizien dafür, dass der Mann, der den Sprengstoff in den Laden brachte, keiner vom NSU-Kerntrio war.

Bis heute geht die Bundesanwaltschaft im NSU-Prozess in München davon aus, dass der NSU lediglich ein Trio war.

(mc)