Bildungs- und Teilhabepaket kommt bei Kindern von Hartz IV-Empfänger*innen nicht an

Bildungs- und Teilhabepaket kommt bei Kindern von Hartz IV-Empfänger*innen nicht an

Nach einer Untersuchung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes profitieren nur 15 % der Kinder, die in Haushalten leben, die Hartz IV beziehen, von Zuzahlungen zu Mittagsessen, Schulmaterial, Sportvereinen, Nachhilfe, privaten Musikunterricht oder Klassenfahrten. Die Tendenz ist leicht sinkend. Die Süddeutsche Zeitung zitiert den Hauptgeschäftsführer des Wohlfahrtverbandes, Ulrich Schneider mit den Worten: "Das Bildungs- und Teilhabepaket ist und bleibt Murks".

Das urspünglich von Ursula von Leyen auf den Weg gebrachte Gesetz wurde am 1. August 2019 durch das „Starke-Familien-Gesetz“ verbessert. Der Zuschuss für Sport- und Musikunterricht wurde von monatlich 10 auf 15 Euro erhöht, die jährlichen Zuschüsse für den persönlichen Schulbedarf wurden von 100 auf 150 Euro im Jahr angehoben. Der Eigenanteil der Eltern für ein Mittagessen in der Schule oder im Hort entfiel. Trotz des Eigenlobes im Namen des Gesetzes hatte es keine positive Wirkung auf die Zahl der teilnehmenden Familien. Dafür macht die Untersuchung das komplizierte Antragserfahren und mangelnde Unterrichtung der Eltern verantwortlich. In manchen Fällen gäbe es die Angebote aber auch bereits kostenlos.

 

Die Untersuchung bezieht sich nur auf Haushalte, die Hartz IV bekommen. Auch andere Familien mit niedrigem Einkommen könnten sie beziehen. Doch nur für Hartz IV-Empfänger*innen liegen über die Jobcenter verfügbare Daten vor.

 

Der Paritätische Wohlfahrtsverband empfiehlt die Bündelung von Kindergeld, Kinderfreibetrag, Kinderzuschlag und Bildungspaket in einer "Kindergrundsicherung".