BND darf keine Informationen über Telefonate von Reporter Ohne Grenzen speichern

BND darf keine Informationen über Telefonate von Reporter Ohne Grenzen speichern

Der deutsche Auslandsgeheimdienst BND darf keine Informationen über Telefonate der Journalistinnenorganisation Reporter Ohne Grenzen speichern. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil am Mittwoch, das das Gericht am gestrigen Donnerstag bekanntgab.

In diesem Fall hatte die Organisation für die Pressefreiheit "Reporter Ohne Grenzen" 2015 gegen das Programm VERAS des Bundesnachrichtendiensts (kurz BND) geklagt, das infolge der Enthüllungen von Edward Snowden bekanntwurde. Dieses Programm speichert seit 2002 systematisch sogenannte Metadaten über alle internationalen Telefonate aus oder nach oder über Deutschland. Diese Metadaten sind keine Telefonmitschnitte sondern zum Beispiel die Information, welche Nummer mit welcher Nummer wann von wo aus und wie lang telefoniert. Diese Informationen analysiert der BND anschliessend für Geheimdienstzwecke. In dieser Massenüberwachung sah Reporter Ohne Grenzen etwa die Vertraulichkeit seiner Kommunikation mit verfolgten Journalisten weltweit gefährdet.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gab Reporter Ohne Grenzen teilweise recht. Es entschied, dass die Speicherung und Nutzung dieser Informationen in das Geheimnis der Kommunikation eingreift, das vom Grundgesetz geschützt ist. Für einen solchen Eingriff brauche es deswegen ein Gesetz. Doch für das Programm VERAS des BND fehlten gesetzliche Grundlagen.

Insbesondere hält das Bundesverwaltungsgericht die Tatsache, dass der BND die Telefonnummern bei der Speicherung anonymisierte, für nicht genügend in Bezug auf die Grundrechte der Betroffenen. Verfassungsrechtlich sei die Löschung dieser Informationen geboten.

Reporter Ohne Grenzen sprach von einem wegweisenden Urteil. Das Bundesverwaltungsgericht ermögliche es mit seinem Urteil auch anderen Personen, gegen die Speicherung ihrer Daten durch den BND zu klagen.

Parallel zu diesem Verfahren gegen die Massenüberwachung der Telefonate klagt Reporter Ohne Grenzen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Massenüberwachung der Internetkommunikationen.

(mc)