BND-Massenüberwachung: Bundesverwaltungsgericht gibt Reporter ohne Grenzen teilweise Recht

Bundesverwaltungsgericht gibt Reporter ohne Grenzen teilweise Recht

Das Bundesverwaltungsgericht hat Reporter ohne Grenzen teilweise Recht gegeben in seiner Klage gegen den Bundesnachrichtendienst. Der Verein für die internationale Pressefreiheit hatte gegen die Massenüberwachung von Telekommunikationen durch den deutschen Auslandsgeheimdienst BND geklagt.

Konkret ging es um ein System, mit dem der Bundesnachrichtendienst seit 2002 ohne gesetzliche Erlaubnis sogenannte Metadaten über die Kommunikation von BürgerInnen sammelt. Aus der Sicht von Reporter ohne Grenzen stellt diese "unverhältnismässige und widerrechtliche Vorratsdatensammlung" den Quellenschutz in Frage. Dadurch bedrohe diese Praxis des BND die Pressefreiheit.

Reporter ohne Grenzen begrüsste als wichtiger Erfolg, dass das Bundesverwaltungsgericht "deutliche Zweifel an der Rechtmässigkeit" der Sammlung von Daten über Telefon- und Internet-Kommunikation habe. Das Gericht fordert mehr Aufklärung über die Speicherung und Nutzung der Daten im System namens VerAS.

Das Bundesverwaltungsgericht wies jedoch den Vorwurf von Reporter ohne Grenzen ab, wonach die Organisation von der strategischen Auslandsüberwachung des BND ausgespäht wurde. Aufgrund seines internationalen E-Mail-Verkehrs und der Suchbegriffe des BND ging Reporter ohne Grenzen davon aus, dass viele ihrer E-Mails von der strategischen Auslandsüberwachung erfasst wurden.