Bundesregierung einigt sich auf Gesetz zum Entzug der Staatsbürgerschaft von IS-Kämpfern

Bundesregierung einigt sich auf Gesetz zum Entzug der Staatsbürgerschaft von IS-Kämpfern

Nach Angaben von WDR, NDR und der Süddeutschen Zeitung, hat sich die Groko im wesentlichen auf einen Gesetzesentwurf für die Entziehung der Staatsbürgerschaft von IS Kämpfern geeinigt. Es handelt sich um die Erweiterung einer bereits seit 1999 gültigen Regelung wonach die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen werden kann, wenn sich jemand, der noch eine zweite Staatsbürgerschaft besitzt, ohne Erlaubnis des deutschen Verteidigungsministeriums anderen regulären Streitkräften anschließt. Diese Regelung greift beim sogenannten Islamischen Staat nicht, weil sich Gerichte scheuen dürften, die Kämpfer des terroristischen IS als reguläre Streitkräfte zu bezeichnen. Künftig soll daher auch die freiwillige Teilnahme an Kämpfen ein Grund sein, auch wenn dies nicht im Rahmen einer regulären Armee erfolgt. Weitere Bedingungen sind Volljährigkeit und der Besitz einer zweiten Staatsbürgerschaft. Das Gesetz gilt nicht rückwirkend. Das heißt bereits inhaftierten Kämpfern des IS kann die Staatsbürgerschaft nicht entzogen werden. Außerdem reicht die bloße Unterstützung nicht. Frauen, die sich dem IS angeschlossen haben und deren Kinder sind nicht betroffen. Das Gesetz stellt lediglich eine Drohung für noch aktive und für künftige IS-Kämpfer dar.