Bundestagsgutachten hält Reparationen an Griechenland für möglich

Bundestagsgutachten hält Reparationen an Griechenland für möglich

Ein wissenschaftliches Gutachten des Bundestages hält Reparationszahlungen an Griechenland für rechtlich möglich. Anders als die Bundesregierung geht der wissenschaftliche Dienst des Parlaments davon aus, dass Zahlungen zwar nicht zwingend, aber vertretbar wären. Zudem regen die Autor*innen des Gutachtens eine Entscheidung von dem internationalen Gerichtshof in Den Haag an, um Rechtssicherheit zu schaffen. Die Studie des Bundestags war von der Partei Die Linke angefordert worden.

Griechenland hatte Anfang Juni offiziell Entschädigungszahlungen für die im Zweiten Weltkrieg verursachten Schäden und Beschlagnahmungen gefordert. Dies hatte zuvor das griechische Parlament beschlossen, nachdem eine Expert*innenkommission die von den Deutschen verursachten Schäden auf etwa 290 Milliarden Euro beziffert hatte.

Bislang hatte die Bundesrepublik sich solchen Forderungen immer verweigert und dabei auf den sogenannten Zwei-Plus-Vier-Vertrag verwiesen. Darin wird allen weiteren Reparationszahlungen eine Absage erteilt. Allerdings war Griechenland an den Verhandlungen nicht beteiligt.