Kampf gegen Werkverträge in der Automobilindustrie: Das Arbeitsrecht gilt auch innerhalb des Betriebsgeländes von VW.

Das Arbeitsrecht gilt auch innerhalb des Betriebsgeländes von VW.

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Charlie Chaplin Wandbild in Genua
Charlie Chaplin Wandbild in Genua
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Foto RDL: Graffity in Genua

Immer wieder klagen Beschäftigte von Werkvertragsfirmen gegen verschiedene Automobilfirmen auf Festanstellung. Seit letztem Jahr verlangt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz die Anstellung im Stammbetrieb, wenn die Beschäftigten in die Arbeitsorganisation des Stammbetriebe eingegliedert sind. Am 4. Juni stehen beim Arbeitsgericht Emden nun sogenannte Gütetermine an, bei denen es um die Klage von 5 Beschäftigte der VW-Tochter Autovision (jetzt: „VW-Services Group“) geht, die gegen den Autokonzern auf Festanstellung klagen.

Über die Klagen, die Praxis der Werkverträge im Allgemeinen und die Rolle der Gewerkschaften haben wir mit Dr. Rolf Geffken, Arbeits-, Wirtschaftsrechtler und Autor aus Hamburg gesprochen.