Arbeitsgerichte weisen Klagen auf Festanstellung zurück: "Klassenjustiz gegen VW Werkvertragsbeschäftigte"

"Klassenjustiz gegen VW Werkvertragsbeschäftigte"

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Charlie Chaplin Wandbild in Genua
Charlie Chaplin Wandbild in Genua
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Foto RDL: Graffity in Genua

LeiharbeiterInnen müssen eigentlich für die gleiche Arbeit den gleichen Lohn erhalten, wie fest im Betrieb Beschäftigte. Und Leiharbeit darf nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz kein Dauerzustand sein, wenn die LeiharbeiterInnen in die betrieblichen Abläufe der Produktion des Bestriebs, der die ArbeiterInnen leiht, eingebunden sind.

Wie diese Regeln ausgelegt und z.B. durch verdeckte Leiharbeit in Form von Werkverträgen umgangen werden, ist aber eine ganz andere Sache. Dr. Rolf Geffken, Arbeits-, Wirtschaftsrechtler und Autor aus Hamburg beklagt nun zudem eine Klassenjustiz gegen Werkvertragsbeschäftigte, z.B. bei VW.

Mehrere norddeutsche Arbeitsgericht wiesen Klagen gegen die deutlich schlechter gestellten Werkvertragsbeschäftigte bei VW auf Festanstellung zurück, obwohl es äußerst zweifelhaft scheint, ob die Beschäftigten, z.B. der VW Group Services, wirklich nicht in die eigentliche VW Produktion eingebunden sind.