Datenschutz: Bundesinnenministerium will Geheimdienste straflos machen und Rechte der Bundesdatenschutzbeauftragte beschneiden

Datenschutz: Bundesinnenministerium will Geheimdienste straflos machen und Rechte der Bundesdatenschutzbeauftragte beschneiden

Das Bundesinnenministerium will die deutschen Geheimdienste, die rechtswidrig Daten verarbeiten, systematisch vor Sanktionen durch die Bundesdatenschutzbeauftragte schützen. Ausserdem sollen sich die Bundesdatenschutzbeauftragte nicht mehr eigenständig an das Parlament oder an die Öffentlichkeit wenden. Nur noch auf Antrag der Bundesregierung oder des Bundestags dürfte sie aktiv werden.

Der Blog Netzpolitik.org veröffentlichte am gestrigen Donnerstag einen entsprechenden Entwurf aus dem Bundesinnenministerium für ein neues Datenschutzgesetz. Die ebenfalls veröffentlichten Stellungnahmen aus dem Bundesjustizministerium und der Bundesdatenschutzbeauftragten zu diesem Entwurf zeigen, dass beide Institutionen den Entwurf aus dem Innenministerium scharf kritisieren.

In der Europäischen Union gelten neue Regeln zum Datenschutz. Die Mitgliedstaaten haben bis 2018 Zeit, um diese Regeln umzusetzen. Der Entwurf aus dem Bundesinnenministerium soll die Datenschutzregeln für Deutschland genauer festlegen für die Fälle, in denen die EU lediglich einen generellen Datenschutzrahmen vorgibt.