(Nicht erst) seit dynastischen Zeiten ist den jeweils Herrschenden Meinungs- und Medienfreiheit ein Dorn im Auge. Nachdem die Kritik an Gott- und Kaiser mit dem Reichstrafgesetzbuch 1871 - dem Vorläufer des heutigen StGB - u.a. Paragrafen mit Majestätsbeleidigungen oder Religionskritik unter Strafe stellten, wurde während der Sozialistengesetze von Bismarck gleich aucjh die Haftung auf Drucker usw. ausgedehnt. Sitzredakteure für den Knast und annonyme Autoren vermehrten sich rasant.
Auch nach den Nazis gabe es in den postfaschistisch formierten Teilstaaten zahlreiche Anläufe die Regimetreue zu Masstab aller Dinge zu erklären. Um den "linksversifften" Paroli zu bieten, ergriffen die WK2-Leutnants der SPD und die Freunde der Stahlhelmfraktion der CDU/CSU immer neue Vorstösse Medien an die Kandarre zu legen.
Hier ein Dokument die den Vorstoss 1975 kritisierten: VLB1975.PDF
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