Die Bezeichnung anderer als "rechtsradikal" ist als Werturteil von der Meinungsfreiheit geschützt

Die Bezeichnung anderer als "rechtsradikal" ist als Werturteil von der Meinungsfreiheit geschützt

Dies hat am Dienstag das Bundesverfassungsgericht entschieden. Das Verfassungs- Gericht hat zu Entscheidung nach Bayern zurückverweisen, mit der klaren Massgabe, dass, wenn nur die soziale Sphäre des allgemeinen Persönlichkeitsrecht berührt werde, dies hinter dem Kern des Grundsatz der Meinungsfreiheit zurück zu stehen habe. Ein rechter auf seiner Webseite gegen Juden und das „transistorische“ Grundgesetz der Besatzung polemisierender Rechtsanwalt hatte auf Unterlassung geklagt, weil er in einem Internetforum als "rechtsradikal" bezeichnet wurde. Zuvor hatte er vor zwei Gerichten in Bayern Erfolg. Diese Unterlassungsurteile hob Karlsruhe jetzt auf. Wenn Textbeiträge im Netz stehen, "dann müsse zur öffentlichen Meinungsbildung auch eine inhaltliche Diskussion möglich sein". Heißt es lakonisch in der Karlsruher Entscheidung.