Infolge des „Sicherheitspakets“ der ehemaligen Ampelregierung können Geflüchteten, wenn ein anderer Staat nach der Dublin-Regelung für das Asylverfahren zuständig ist, die gesamten Sozialleistungen gestrichen werden. Wir hatten z.B. über ein Fall in Baden-Baden berichtet, bei dem das Sozialamt eine geflüchtete Frau bei Minustemperaturen vor die Tür ihrer Unterkunft gesetzt hatte. Zum Glück hatte sie eine Frau getroffen, die Pro Asyl verständigte. Wenige Stunden später entschied damals das Sozialgericht Karlsruhe, dass das Vorgehen verfassungs- und europarechtswidrig war. Für einem anderen Betroffenen, der nun obdachlos ist, hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte am 2. Oktober Beschwerde beim UN-Sozialpaktausschuss erhoben. Wir haben mit Lena Frerichs von der Gesellschaft für Freiheitsrechte gesprochen.