In Hamburg hat eine geflüchtete Familie mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und PRO ASYL vor dem Sozialgericht einen Erfolg gegen die Bezahlkarte erzielt. Die Eilentscheidung des Sozialgerichts Hamburg stellt klar: Die pauschale Festsetzung des Bargeldbetrages auf 50 Euro ohne Berücksichtigung der persönlichen und örtlichen Umstände der Betroffenen ist rechtswidrig. Über die Entscheidung haben wir mit Lena Frerichs, Verfahrenskoordinatorin und Juristin bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte, gesprochen.