Wir haben mehrfach darüber berichtet. Mit einer förmlichen Weisung hat das Regierungspräsidum Freiburg die Stadt Freiburg als letzte Kommune in Baden-Württemberg gezwungen, den Prozess zur Einführung der Bezhalkarte für Personen, die unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen, zu starten. Mittlerweile hat die Stadt die ersten 200 Bezahlkarten bestellt. Menschen, die unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen erhalten als Einzelperson sowieso nur 441 € und damit deutlich weniger als der Bürgergeld-Regelsatz mit 563 € für eine alleinstehende Person vorsieht. Jetzt kommen Schwierigkeiten der Bezahlkarte hinzu. Die Möglichkeit Bargeld abzuheben ist üblicherweise auf 50 Euro/Monat begrenzt. Dazu erklärte das Regierungspräsidium gegenüber Radio Dreyeckland allerdings: „Wir haben die Stadt Freiburg in ihrer Funktion als untere Aufnahmebehörde angewiesen, die Bezahlkarte einzuführen. Die Beschränkung des Bargelds haben wir nicht angewiesen. Dies ist nach dem Erlass des Justizministeriums eine Ermessensfrage der ausgebenden Behörde, also der Stadt Freiburg.“ Wenn Sie den Mut und die Energie hat, könnte die Stadt also durchaus vielen Personen ermöglichen, über 50 € Bargel im Monat abzuheben und ihnen damit das Leben ein klein wenig leichter machen. Wie aus einem RDL vorliegenden Schreiben vorgeht, gingen die rechtlichen Bedenken der Stadtverwaltung gegen die Einführung der Bezahlkarte soweit, dass Oberbürgermeister Martin Horn sogar von seinem Remonstrationsrecht Gebrauch. Dabei handelt es sich um eine Einwendung, die ein Beamter gegen eine Weisung erhebt, die er von seinem Vorgesetzten, in dem Fall also dem Regierungspräsidium erhalten hat. Damit kann die/ der jeweilige Beamte sich vor Disziplinarverfahren schützen, wenn später die Rechtswidrigkeit der jeweiligen Anordnung festgestellt wird. Die Remonstration wird im Beamtenrecht Berichten zufolge nur sehr selten angewandt.
Lena Frerichs von der Gesellschaft für Freiheitsrechte haben wir um eine freiheitsrechtliche Einordnung der Einführung der Bezahlkarte und der Weisung diese einzuführen an die Stadt Freiburg, gebeten.
Im Dezember kommt die Bezahlkarte, die in Freiburg zunächst Geflüchtete aus der Ukraine treffen wird, wenn sie aus dem Bürgergeld ins Asylbewerberleistungsgesetz gedrängt werden, auch noch einmal auf der Tagesordnung des Gemeinderats stehen. (FK)
