Der Bürgergeld-Regelsatz ist mit 563 € für eine alleinstehende Person schon sehr niedrig. Menschen, die unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen erhalten mit 441 € für Alleinstehende noch einmal deutlich weniger Geld. Bundesweit wird jetzt auch noch, bis auf wenige Ausnahmen, für diese Menschen die Bezahlkarte Pflicht. Das Bargeld ist üblicherweise auf 50 Euro/Monat begrenzt. Die Stadt Freiburg hatte sich bisher geweigert sie einzuführen. Statt auf die rassistische Entmündigung der Betroffenen aufmerksam zu machen, wurde zumeist einfach auf den hohen bürokratischen Aufwand verwiesen. Nun hat, wir haben darüber berichtet, das Regierungspräsidium Freiburg in Folge eines Erlasses des baden-würtembergischen Justizministeriums aus dem Oktober 2024, der die landesweite Einführung vorsah, die Stadt per Weisung gezwungen, die Bezahlkarte einzuführen. Freiburg ist die letzte Kommune in Baden-Württemberg, die den Einführungsprozess nun startet. Das geschieht gegen den expliziten Willen der Gemeinderatsmehrheit und der Stadtverwaltung. Der für die Einführung der Bezahlkarte notwendige „Rollout-Prozess“, solle, so das Regierungspräsidium, bis spätestens zum 10. Oktober angestoßen sein. Auf der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Migration und Integration und des Ausschusses für Schulen und Weiterbildung am 25. September soll über den Stand der Dinge informiert werden. An diesem Tag möchte auch die Initiative Bezahlkarte Stoppen die Sitzung mit Protest begleiten. Darüber haben wir mit Walter Schlecht von Aktion Bleiberecht und der Initiative Bezahlkarte-Stoppen gesprochen.

