In einer reichen baden-württembergischen Kommune wurde eine junge geflüchtete Frau vom Sozialamt vor die Tür gesetzt, da Kroatien für ihr Asylverfahren zuständig sei. Nur wenige Stunden später entschied das Sozialgericht Karlsruhe, dass der Leistungsausschluss sowohl verfassungs- als auch europarechtswidrig sei. Wir haben über den bemerkenswerten Fall mit Andrea Kothen von Pro Asyl gesprochen.