Teilerfolg der Klage gegen Hausordnung der LEA Freiburg: Zimmer in Erstaufnahmelagern sind grundrechtlich geschützte Wohnungen

Zimmer in Erstaufnahmelagern sind grundrechtlich geschützte Wohnungen

LEA Mahnwache gegen Massenlager (3).JPG

Lizenz: 
Keine (all rights reserved)

Update 28.02.2022: In Reaktion auf das VGH Urteil erklärte das Freiburger Regierungspräsidium am 28.02. gegenüber Radio Dreyeckland: "Die vom VGH beanstandeten Zimmerkontrollen in der LEA Freiburg, die sicherheitsrelevante Gründe zum Schutz aller Bewohnerinnen und Bewohner hatten, hat das RP vorläufig ausgesetzt. "

-------------------

„Erfolgreiche Klage gegen Hausordnung in Erstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete. Zimmer sind grundrechtlich geschützte Wohnungen“ - so der Titel einer gemeinsamen PM von Pro Asyl, der Gesellschaft für Freiheitsrechte und Aktion Bleiberecht zur Entscheidung des baden-württembergischne Verwaltungsgerichtshof. Der VGH veröffentlichte an diesem Donnerstag seine Entscheidung zum Normenkontrollantrag von ursprünglich sechs Geflüchteten gegen die Grundrechtseinschränkungen in der Hausordnung der LEA Freiburg, die so auch in den anderen baden-württembergischen Erstaufnahmelagern gilt, bzw. galt. Das Regierungspräsidium Freiburg hat kürzlich eine neue Hausordnung für die LEA erlassen, mit ein paar kleinen Änderungen.

„Die Unverletzlichkeit der Wohnung gilt auch in Erstaufnahmeeinrichtungen, und Geflüchtete haben dort ein Recht auf Privatsphäre – was eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist, stellt der Verwaltungsgerichtshof Mannheim mit dem Urteil endlich klar“, sagt Sarah Lincoln, Juristin bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte zum Urteil. .

Wir haben mit Ben von Aktion Bleiberecht und LEA-Watch über die Gerichtsentscheidung gesprochen.