Gesellschaft für Freiheitsrechte klagt gegen Ablehnung des Visumsantrags: Die Bundesregierung hat kein Interesse einem afghanischen Richter, der Taliban verurteilte, Schutz zu bieten

Die Bundesregierung hat kein Interesse einem afghanischen Richter, der Taliban verurteilte, Schutz zu bieten

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Foto von Mareile Dedekind mit dem Zitat "Die Bundesregierung bricht ihr Wort und schickt die afghanischen Schutzsuchenden zurück in die Hände der Taliban - ein eklatanter Verstoß gegen Grundrechte und ein Armutszeugnis für die Rechtsstaatlichkeit. Wir käm
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Gesellschaft für Freiheitsrechte

Am Mittwoch erklärte das Bundesinnenministeriums, dass im Fall von rund 640 Menschen aus Afghanistan kein politisches Interesse mehr zur Aufnahme vorliege. Die Betroffenen warten meist seit Jahren in Pakistan auf die Möglichkeit endlich, wie ursprünglich quasi zugesagt, nach Deutschland einreisen zu dürfen, ihnen droht jederzeit die Abschiebung zurück nach Afghanistan. Es handelt sich um Menschen von der sogenannten Menschenrechtsliste, die zivilgesellschaftlich aktiv waren, aber auch um Personen, die als sogenannte Ortskräfte in Afghanistan für deutsche Organisationen arbeiteten. Insgesamt sollen 1.800 afghanische Staatsangehörige aus vier Aufnahmeprogrammen aktuell noch in Pakistan auf ihre Ausreise nach Deutschland warten.

Im Fall eines ehemaligen hohen Richters hatte Anfang Dezember das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass zügig über den Visumsantrag für ihn und seine Familie entschieden werde müsse. Wenige Tage später kam die Entscheidung. Der Visumsantrag wurde abgelehnt. Am Donnerstag hat nun die Gesellschaft für Freiheitsrechte am Verwaltungsgericht Berlin dagegen einen Eilantrag eingereicht. Wir haben mit Mareile Dedekind, Rechtsanwältin und Verfahrenskoordinatorin von der Gesellschaft für Freiheitsrechte gesprochen.