Am 8. April 2014 erklärte der Europäische Gerichtshof die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig, da sie mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union nicht vereinbar sei. Wie sieht es denn nun in den Mitgliedsstaaten der EU aus, die bereits Gesetze für die Speicherung von Vorratsdaten verabschiedet haben? Wir sehen uns die Situation in Österreich einmal genauer an.