Nun sollen also die 2017 gestückelt an Frau Weidel via AfD KV Konstanz aus der Züricher PWS zugeführten 132.000 € von 14 EU Bürgern stammen. So soll es in einem von der AfD Bundesgeschäftsstelle angeforderten und - Ende November 18 - an die Bundestagsverwaltung Schreiben der Schweizer PWS stehen. Der gleiche PWS Verwaltungsratvorsitzende, der zuvor nicht gegen die den Enthüller der kriminellen Weidel - AfD-Gebaren von PWS verbreitete Version eines reichen Züricher Großspenders eingeschrittenen war, will heute nichts mehr von davon wissen was vor Enthüllung von der PWS behauptet worden ist.
Jurist*innen erklären so gleich, falls die PWS als Geldwasch-Spendensammlerin von EU-Bürgerin zwischengeschaltet gewesen sein soll, ändere dies rechtlich nichts an der Illegalität der Spendenpraxis aus dem Ausland.
Ob nun auch die Züricher Staatsanwaltschaft eigenständig oder in Amtshilfe zu den nach deutschen Recht illegale Praktiken des Züricher Unternehmens tätig wird, bleibt offen, aber eher unwahscheinlich.
Defacto bewirkten die - illegalen - gestückelten 132.000 € der PWS als zusätzlicher Wahlkampf-Kredit, da erst im Frühjahr 2018 - also nach Fraß an der Steuergeldkrippe -das Geld zurückgezahlt worden sein soll.
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