Der Paragraf 113 im Strafgesetzbuch soll nach einem Änderungsvorschlag vom 30.01.2017 verschärft werden. Er regelt das Strafmaß, wenn Vollstreckungsbeamte wie etwa Polizist*innen im Dienstvollzug gehindert werden.
Wir sprachen mit Elke Steven vom Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V. in Köln über den Änderungsvorschlag. Zunächst fragten wir sie, welche Änderungen genau vorgenommen werden sollten.