BVerfG bestätigt Verbot der Freiburger "Montagsspaziergänge": "Wir sollten uns nicht über Versammlungsverbote freuen!"

"Wir sollten uns nicht über Versammlungsverbote freuen!"

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Das Bundesverfassungsgericht hat am Montag die Verfassungsbeschwerde gegen das Freiburger Verbot der sogenannten Montagsspaziergänge im Eilverfahren zurückgewiesen. Wie in anderen Städten wollten die Coronaverharmloser*innen, Querdenker*innen, Antisemit*innen, Impfgegner*innen etc. mit diesen als "Montagsspaziergängen" getarnten Demonstrationen auch in Freiburg unangemeldet auf die Straße gehen. Die Stadt hatte das aber per Allgemeinverfügung verboten. AfD Stadtrat Huber, Rechtsaußen Mandic und der Querdenken Autokorsoorganisator klagten dagegen. Das Freiburger Verwaltungsgericht und nun auch das Bundesverfassungsgericht im Eilverfahren stützten aber das Verbot dieser Versammlungen. Wie ist das aus linker Perspektive zu bewerten, darüber haben wir mit Elke Steven, aktuell im Vorstand der digitalen Gesellschaft und zuvor lange Jahre aktiv beim Komitee für Grundrechte und Demokratie, gesprochen.