Die Wochenzeitung Kontext darf wieder aus Chat Protokollen des AfD-Abgeordnetenmitarbeiters Marcel Grauf zitieren und erklären, dass sich Grauf menschenverachtend, rassistisch und demokratiefeindlich geäußert hat und Mitglied der NPD gewesen ist. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe als Berufungsinstanz am Mittwoch im Eilverfahren. Über die Bedeutung des Urteils für die Pressefreiheit haben wir mit Hendrik Zörner vom deutschen Journalistenverband djv gesprochen.