OLG Karlsruhe erlaubt Kontext-Veröffentlichungen über AfD-Mitarbeiter: "Sehr starkes Interesse der Öffentlichkeit" an menschenverachtenden Äußerungen im AfD-Umfeld

"Sehr starkes Interesse der Öffentlichkeit" an menschenverachtenden Äußerungen im AfD-Umfeld

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Protest gegen die AfD (Martin Lemke)
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Seit dem 13. Februar darf die Wochenzeitung Kontext wieder schreiben, dass Marcel Grauf rassistische und menschenverachtende Kommentare in Facebook-Chats geäußert hat. Das war der Zeitung letztes Jahr kurzzeitig verboten worden, weil Grauf gegen die Veröffentlichungen geklagt hatte. Der Knackpunkt an der Sache: Marcel Grauf ist Mitarbeiter der baden-württembergischen AfD-Landtagsabgeordneten Christina Baum und Heiner Merz.

Jetzt hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in zweiter Instanz festgestellt, dass gerade deshalb sowohl der Sachverhalt wie auch die Identität von Grauf von großem öffentlichen Interesse sind.

Wir haben vor der Sendung bereits mit Prof. Dr. Markus Köhler gesprochen. Er hat Kontext und die Autorin Anna Hunger in beiden Verfahren vor Gericht vertreten.