Verwaltungsgericht bestätigt Verbot der "Montagsspaziergänge": Gilt in Freiburg die Versammlungsfreiheit für Verrückte nicht?

Gilt in Freiburg die Versammlungsfreiheit für Verrückte nicht?

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Das Freiburger Verwaltungsgericht hat an diesem Montag in einem Eilverfahren die voraussichtliche Rechtmäßigkeit der Allgemeinverfügung der Stadt Freiburg vom 07.01.2022 über die Untersagung von sogenannten „Montagsspaziergängen“ bestätigt. Wie in anderen Städten wollte die Coronaverharmloser*innen, Querdenken, Antisemit*innen etc., Imfgegner*innen etc. Szene mit diesen als "Montagsspaziergängen" getarnten Demonstrationen auch in Freiburg unangemeldet auf die Straße gehen. Das Verwaltungsgericht Freiburg lehnte nun allerdings drei
Eilanträge ab. Die Demos bleiben verboten. Wir haben mit Klaus Döll, Pressesprecher am Freiburger Verwaltungsgericht gesprochen.