Ein Lehrstück für die Missachtung von Grundrechten: Prozess um Polizeirazzia in Stephansposching

Ein Lehrstück für die Missachtung von Grundrechten: Prozess um Polizeirazzia in Stephansposching

Was letztes Jahr für große Aufregung sorgte, ist in seinen Folgen fast schon wieder vergessen: Mehrfach gab es damals nach missglückten Abschiebungsversuchen aus großen Flüchtlingslagern brutale Polizeirazzien. Am bekanntesten wurde wohl die im baden-württembergischen Ellwangen, doch z.B. in den bayerischen Lagern Donauwörth und Stephansposching liefen die Einsätze ganz ähnlich ab: Jemand soll abgeschoben werden, das klappt nicht, es gibt gewaltlose Proteste anderer Lagerbewohner, das dient der Polizei als Vorwand für einen martialischen Großeinsatz. Bewohner werden festgenommen oder erhalten zumindest Strafbefehle.

Viele werden sofort abgeurteilt, oft ohne ernsthafte Beweisaufnahme, ohne engagierte VerteidigerInnen. Nur einige wenige haben die Gelegenheit und die Kraft, vor Gericht weiter für Gerechtigkeit zu kämpfen. Doch dabei sind sie teilweise mit der Voreingenommenheit der Justiz konfrontiert.

So im Fall von Mohamed B., der am 24. Oktober 2018 im Zuge der Polizeirazzia im Ankerzentrum Stephansposching festgenommen wurde. Er hat gegen seinen Strafbefehl Widerspruch eingelegt, im August und September fanden nun die Verhandlungen statt. Darüber haben wir mit Aino Korvensyrjä gesprochen. Die Politikwissenschaftlerin ist in den Initiativen Culture of Deportation und Justiz Watch aktiv, untersucht die Krimininalisierung von Flüchtlingen in Deutschland und hat dafür u.a. diesen Prozess beobachtet.