Die Ausgangsbeschreibung für die Karoline-Kaspar-Grundschule im Vauban:
" Im Schuljahr 2025/2026 sind an der Karoline-Kaspar-Schule vom AKI aktuell 5 Schulbegleitungen mit insgesamt 67 Wochenstundenund einer Aufwendung von 17.505,00 €/Monat und vom AfS 3 Qualifizierte Schulassistenzen mit 88,83 Wochenstunden und 6 kompensatorische Schulassistenzen mit 148,37Wochenstunden und einer Gesamtaufwendung von 48.811,00 €/Monat bewilligt.
Die Gesamtaufwendungen im AKI und AfS für Schulbegleitungen in der Karoline-Kaspar-Schule betrugen in 2025 damit rd. 597.000,00 € – es wurden nur 9 Monate berechnet, weil ein Abzug von 3 Monaten aufgrund der Schulferien vorgenommen wurde." [Drs. G26-048]
Die Städte, Kommunen und Landkreise sind nicht nur Schulträger. Sowohl als Täger und damit Adressat von Jugendhilfeleistungen (AKI) wie inklusiven Eingliederungshilfe (AfS) sind sie Adressat zur Gewährleistung von Assistenzen als Beispiel für/von gesellschaftlichen Inklusion. Dabei wird von den Kommunen die individuelle Eingliederungshilfe in Form von 1:1 Schulassistenzen als nachrangige Leistung nach § 10 Abs. 1 SGB VIII bzw. § 91 SGB IX gegenüber dem nicht von den Ländern umgesetzten Rechtsanspruch der - mit Eingeschränkungen belasteten - Kinder auf Bildungsteilhabe zu gewährenden Beihilfen zur "angemessenen" Bildungs- Teilhabe -also angemessenen Schulbildung - als ambulante Hilfe haben § 112 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) IX in Verbindung mit § 35 a SGB VIII aufgefasst. Diese können auch als strukturelles Angebot in Verantwortung der Schulträger unter zur Hilfenahme von externen Trägern [Subsidaritätsprinzip des SGB] ausgestaltet werden.
Daran haben nun AfS, AKI und städtisches Schulamt ASW in Sachen Pilotprojekt gebosselt: Hier präsentiert von Frau Donnermeier.
Als reines kommunales Sparpaket ist dabei der Vorstoß der kommunalen Spitzenverbände massiv in Verruf geraten. Um den Kommunen 3 Milliaden zu sparen, soll der in § 10 Abs1 SGB VIII 1:1 Schulassistenz Individualanspruch, auf den viele ausgewochen sind, abgeschafft werden. Behindertenfeindlichkeit mit der Liquidierung eines - auch - individuellen Rechtsanspruchs pur.
Kein Wunder, daß dieser Vorschlag von erfahrungeprägten wie allen geselschaftlich verständigen Personen abgelehnt wird, selbst wenn Sie die 1:1 Assistenzen als für eine tatsächliche Inklusion in die Schulgemeinschaften als eher hinderlich betrachten.
Stadtrat Roman Kathrein sagte u.a.:
Für den Behindertenbeirat Herr Wolf:
Auf Rückfragen aus dem Rat und seiner sachkundigen Bürgerinnen, machte die Leiterin des AKI auf ein weiteres verstecktes Problem in den Bund/Land/Kommune Beziehungen aufmerksam:
Die Vorlage soll nach der Pfingstpause den weiteren Gremienverlauf nehmen und am 23. Juni 2026 im Gemeinderat verabschiedet werden.
(kmm)
Vorlage:
G26-048Pilot Karolin Kasper Inklusion.pdf
Gesamterörterung:
