15 bis 20 Fachkräfte fehlen in den 23 städtischen Kitas seit Beginn dieses KiTa-Jahres im Herbst 24, um einen fachgerechten Kitabetrieb aufrechtzuerhalten.
Als Gründe werden in dieser Reihung Kündigungen, Langzeiterkrankungen und Schwangerschaften angegeben. Adhoc Schließungen , 1 -11 wöchige Schließzeiten vermeldet die Informationslage der Verwaltung und ihre Aussagen im Kinder- und Jugendhilfe Ausschuß.(KJHA-25/006).
Eigentlich ein verwunderlicher Vorgang, wenn wie die Vorlage ausweist, seit 2021 immerhin 200 Praktikantinnen in Ausbildung die Kitas durchlaufen haben, aktuell wie auch jährlich ca. 50 Auszubildende in den Kitas angestellt sind. Beklagt wird seitens des Amtes (AKS) der „neu geschaffene Ausbildungsweg „Direkteinstieg““ als „sehr attraktiv„,“ - wegen der hohen Vergütung – stellt, aber eine Erziehenden Ausbildung unattraktiv erscheinen lässt.
Oder ist die Stadt doch kein so guter „Arbeitgeber/-nehmer“, der vielmehr eher Fluktuation der Fachkräfte – siehe Kündigungen- befördert? Trotz erst jüngst beschlossener Kita-Preiserhöhung ?
Als Reaktion auf die Situation soll nun das Offenburger Modell als Patin stehen, deren Amtsleitung auch vortragende Sprecherin im gemeinsamer Sitzung der beiden Ausschüsse ASW/KJHA war. In der einstündigen Befassung in der Sitzung, die auf Inititaive der SPD zu Stande gekommen war, fand aber dies Offenburger Modell jedoch trotz adaptiven Nahetreten der Freiburger Amtsleitung des AKS – ausser vielleicht bei den Grünen - keine wohlwollend akzeptierende Aufnahme . Die Bürgermeisterin Christine Buchheit sah sich so auch zu folgendem Schlussstatement veranlasst:
Die Trägerinnen der über 200 Kitas in freier Trägerschaft insistierten auf den in der Vorlage wieder gegebenen Standpunkt wie auch viele sonstige Rät*innen und Sachkundige. Stellvertretend für die Caritas Herr Barrois , Frau Rausch aus dem Bereich der Diakonie oder Helen Breit
Kurzgefasst also – Notfeuerwehr , wenn nicht unumgänglich. Aber entscheidend ist anderes. Dies ist nun längst als Standard auch gesetzlich gesetzt – ausserhalb baden wüttembergischer Sonderwege grünschwarzer Erprobungsmaßnahmen!
Bereits seit 1996 besteht allerdings längst ein gesetzlicher Kita-Rechtsanspruch: Für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt auf eine Förderung in einer Kindertageseinrichtung. Er ist in § 24 Absatz 3 SGB VIII verankert. Für diese Altersgruppe ist durch die Träger der öffentlichen Jugendhilfe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung zu stellen.
Nach Angabe des Bundes sollen dafür in 2024/2025/2026 je 4 Milliarden an die Länder geflossen sein bzw. fliessen. Die Vereinbarung reicht bis 2026. Zumal seit dem 1.1.2023 Das Kita Qualitätsgesetz in Kraft ist, das u.a. verstärkte Sprachbildung aber auch Hauswirtschaftliches Personal und Leitungsassistenz neben der Gewinnung von qualifizierten Fachpersonal gefördert werden sollen.
(MM)
Das Offenburger Modell kurz gefasst: Dies sieht eine 7-stündige Konzentration des Fachpersonal zu einer verlässlichen [verkürzten] Kita Öffnung plus der Realisation einer 2 stündigen Spiel- und Betreuungszeit durch externe Träger – in Offenburg: Malteser in den Räumen der Kita . Dieses Modell will das ASK/ AKI von 5 um 3 der 23 städtischen Kitas als Notmassnahme im nächsten Kindergarten Jahr ausdehnen.
Die freien Träger im Kitabereich der über 200 Kindergärten Freiburgs wollen dies eher nicht.
(MM)
In den Worten der Offenburger Amtsleitung Frau Köllner:
Die einstündige Befassung in Toto:
Die Vorlage im KJHA -25/ 006 Gemeinsame Sitzung Top-1Offenburger modell und Freiburg Aktuell.pdf