Am Donnerstag, den 24. April, hat der Bundestag das sogenannte Kleinanlegerschutzgesetz verabschiedet. Vorgeblich als Schutz von sogenannten Kleinanlgern gedacht, als Reaktion auf die Pleite des windigen Windkraftunternehmens Prokon, sahen sich insbesondere kleine Projekte, die auf Direktkredite angewiesen sind, vom Gesetz bedroht. Das Mietshäusersyndikat befürchtete teilweise Mietsteigerungen von 50 Prozent.
Monatelang wurde deshalb Lobbyarbeit gegen das Gesetz gemacht. Was nun raus gekommen ist fragten wir Stefan Rost von der Initiative Wir sind nicht Prokon aus dem Mietshäusersyndikat.