Erhöhung des Rundfunkbeitrags könnte vor dem Bundesverfassungsgericht durchgesetzt werden

Erhöhung des Rundfunkbeitrags könnte vor dem Bundesverfassungsgericht durchgesetzt werden

Für die Erhöhung der Rundfunkgebühren haben der ARD und das Deutschlandradio angekündigt vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen. Damit soll die Erhöhung des Beitrags um 86 Cent trotz fehlender Neufassung des entsprechenden Staatsvertrags. Die Erhöhung hat die zuständige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten empfohlen, um zu gewährleisten, dass die öffentlich-rechtlichen ihren gesetzlichen Auftrag nachkommen können. Die Umsetzung der Empfehlung der Kommission im Staatsvertrag durch die Unterschrift der Ministerpräsidenten der Länder ist eigentlich lediglich Formsache. Nur die Landesparlamente müssen den unterschriebenen Vertrag noch bestätigen. Mit der Ankündigung des CDU-Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt, Reiner Haseloff, seine Unterschrift zurückzuziehen, kann jedoch keine Einigung zum Vertrag mehr zustande kommen, da er damit auch nicht dem Landesparlament zur Abstimmung vorgelegt wird. Damit erreicht eine rechtspopulistische Partei rechts der CDU das Ziel die Erhöhung zu stoppen und bestimmt maßgeblich die Politik der CDU in Sachsen-Anhalt.

Mit der Klage könnte jedoch die Erhöhung nach langwierigen Gerichtsverhandlungen doch kommen. Die Zustimmung zur Rundfunkgebühr durch die Parlamente darf, so die Rechtsgrundlage, nicht zur politischen Einflussnahme auf den öffentlich-rechtlichen Auftrag genutzt werden. Wenn die Empfehlung der Kommission zur Rundfunkgebühr nicht umgesetzt wird, muss dies gut begründet sein. Durch die politisch heikle Debatte ist gerade dies aber nicht gegeben.