Erstmals Auslieferung von DemonstrantInnen mit Hilfe des europäischen Haftbefehls?

Erstmals Auslieferung von DemonstrantInnen mit Hilfe des europäischen Haftbefehls?

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Demo gegen innereuropäischen Haftbefehl
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Quelle: 
linksunten.indymedia.org

Seit heute verhandelt ein Gericht in Athen über die Auslieferung von fünf politischen AktivistInnen nach Italien. Rechtsgrundlage dafür ist – erstmals in diesem Kontext – der europäische Haftbefehl, der es den Mitgliedsstaaten der EU ermöglicht, schnell und ohne tiefgreifende Prüfung Verdächtige ausliefern zu lassen. Den AktivistInnen wird vorgeworfen, bei der Weltausstellung in Mailand vergangenen Mai an antikapitalistischen Protesten teilgenommen und mit Flaschen oder Steinen und mit Molotow-Cocktails geworfen zu haben. Teil des Vorwurfs ist auch die sogenannte „Plünderung und Verwüstung“, also die Zerstörung von staatlichem Eigentum. Die Gesetzesgrundlage hierfür stammt noch aus der Zeit des italienischen Faschismus. Die AktivistInnen wollen ihre Auslieferung nun vor Gericht verhindern, da die möglichen Strafen in Italien aufgrund des entsprechenden Paragraphen weitaus höher liegen könnten als bei vergleichbaren Delikten in Griechenland.