Prozess in Lörrach im Rahmen der No Border Action Days: EU-Außengrenzen vs. Grenzen des Versammlungsrechts

EU-Außengrenzen vs. Grenzen des Versammlungsrechts

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Transparent bei der Autobahnblockade.
Aktivistinnen blockierten den Grenzübergang zur Schweiz im Rahmen der No Border Action Days.
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Am 9. Mai wurde eine Person in Lörrach wegen vermeintlicher Nötigung zu 30 Tagessätzen à 10 Euro verurteilt. Grund: Im April 2016 hatten mehrere Menschen an der deutsch-schweizer Grenze die Autobahn blockiert und medienwirksam mit einem Transparent auf die europäische Grenzpolitik aufmerksam gemacht. Dies geschah im Rahmen der No Border Action Days in Freiburg.

Die Versammlung auf der A5 wurde damals zwar von den Einsatzkräften der Polizei als solche wahrgenommen, jedoch nie rechtmässig aufgelöst. Dies und die Tatsache, dass keine Autos auf der Strecke unterwegs waren, als sich kletternde Personen von einer Autobahnbrücke abseilten um ein Transparent mit der Aufschrift "Grenze zu - blöd was?!" aufzuhalten, liess vor dem Verfahren auf einen Freispruch hoffen.

Wir sprachen mit dem verteidigenden Anwalt, Wolfram Treiber über das Versammlungsrecht, der Nötigung des "im-Stau-steckens" und weshalb diese Form von Aktionismus einen Freispruch verdient hätte.

Mehr Information findet ihr unter dem Blog NoBorderSolidarity.