Am heutigen Mittwoch berät die EU-Kommission darüber, ob sie Strafmaßnahmen nach Paragraph 7 der EU-Verträge gegen Polen ergreifen wird. Der bisher noch nie angewendete Paragraph sieht Sanktionen bis hin zum Entzug des Stimmrechts vor. Die Kommission sieht in verschiedenen Justizreformen der nationalkonservativen PiS einen Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz. Allerdings müssten alle übrigen EU-Staaten der Strafe zustimmen.
Davon ungerührt hat die PiS erst am 8. Dezember zwei weitere umstrittene Gesetze durch das Parlament gebracht. Das oberste Gericht Polens soll eine eigene Disziplinarkammer bekommen. KritikerInnen sehen darin eine Möglichkeit aufmüpfige RichterInnen einzuschüchtern. Mit dem zweiten Gesetz wird geregelt, dass die Mitglieder des Landesjustizrates künftig vom Parlament und nichtmehr von den RichterInnen gewählt werden. Der Landesjustizrat bestimmt über die Zusammensetzung fast aller Gerichte in Polen. Beide Gesetze bedürfen noch der Unterschrift des Staatspräsidenten Duda.