Deutsches Gericht verweigert Auslieferung nach Polen wegen Rechtsstaats-Bedenken

Deutsches Gericht verweigert Auslieferung nach Polen wegen Rechtsstaats-Bedenken

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Auslieferung eines Mannes nach Polen wegen Zweifeln an der Unabhängigkeit der Gerichte abgelehnt. In der Begründung hieß es, das Gericht habe Zweifel, ob aufgrund der polnischen Justizreformen der Anspruch des Auszuliefernden auf ein faires Verfahren gewährleistet ist. Nach Angaben des Deutschen Richterbundes ist es das erste Mal, dass eine Auslieferung in ein EU-Land wegen Zweifel an dessen Rechtsstaatlichkeit abgelehnt wurde.

Der in Polen wegen Betrugs angeklagte Mann wurde derweil freigelassen. Er hatte vor Gericht erklärt, zwei einflussreiche Personen hätten Zeugen bestochen, Falschaussagen zu machen und ihn zu bedrohen.

Die in Polen regierende PiS-Partei hat mit mehreren Justizreformen die Unabhängigkeit der Gerichte stark eingeschränkt. Die jüngsten Gesetzesänderungen sehen beispielsweise vor, dass Richter*innen die polnischen Justizreformen nicht mehr kritisieren dürfen. Ihnen drohen arbeitsrechtliche Sanktionen. Die EU kritisiert seit mehreren Jahren die Einschränkung der Gewaltenteilung in ihrem Mitgliedsstaat.