Brüssel: EU-Kommission gegen "unnötigen Hype" um Verfahren gegen Polen

EU-Kommission gegen "unnötigen Hype" um Verfahren gegen Polen

Die EU-Kommission hat letzte Woche bestätigt, nach Artikel 7 der EU-Verträge ein Sanktionsverfahren gegen Polen einzuleiten. Dieses hatte in der letzten einige Zustimmung erhalten. Doch ein Kommisionssprecher betonte am Montag, von einem „übermäßgen Hype“ abzusehen. Man werde faktenbasiert und objektiv an die Klage herangehen. Es gebe keine von der politischen Ausrichtung des Landes abhängigen Vor- oder Nachteile. EU-Kommisionspräsident Jean-Claude Juncker äußerte sich zurückhaltend, dass er verschiedene Standpunkte zu berücksichtigen habe.

Ein Verfahren nach Artikel 7 kann bei „eindeutiger Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Rechtsstaatlichkeit“ eingeleitet werden. Dies kann bis zum Entzug von Stimmrechten in der EU führen. Grund für das Verfahren ist der Umbau in der polnischen Justiz durch die Regierung. Bisher wurde die Klausel noch bei keinem Mitgliedsstaat angewandt.