Gestern Mittag stimmte der EU- Rechtsausschuss des Europaparlaments für neue Copyright- Richtlinien, die unter anderem Online-Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern verpflichten dürften. Von den 24 Artikeln umfassenden, von der EU geplanten Reform des Urheberrechts betreffen besonders Artikel 11 und 13 das Internet.
Artikel 11 würde ein europaweites Leistungsschutzrecht für Presse- Verleger bedeuten. Das hieße, dass kommerzielle Onlinedienste, die Inhalte nutzen wollen, diese bezahlen müssen. RechtsinhaberInnen soll das fünf Jahre lang Einnahmen aus Abgaben aus sogenannten sprechenden Hyperlinks bescheren. Das hätte zur Folge, dass AutorInnen, deren geschriebene Inhalte weniger geteilt und verbreitet würden, sodass sie mit eher weniger Urheberrechtsausschüttungen rechnen dürften.
Artikel 13 soll hingegen verhindern, dass urheberrechtlich geschütztes Material ohne entsprechende Erlaubnis im Internet veröffentlicht wird. Für Internet- Plattformen ohne automatische Vorabfilter dürfte das praktisch unmöglich sein, da die Masse an hochgeladenem Content besonders auf sozialen Medien wie Facebook, Twitter und co. viel zu groß ist um per Menschenhand überprüft zu werden. Die Upload-Filter, die deswegen zum Einsatz kommen dürften, bedeuten dabei das Ende der bisherigen Provider-Privilegien, das Plattformbetreiber von einer Haftung für Urheberrechtsverletzungen auf ihren Online-Diensten befreit, wenn sie die Inhalte nachträglich löschen. Diese Unschuldsvermutung würde nach dem neuen Artikel 13 dann nicht mehr gelten. Die neuen Richtlinien bedeuten durch die geplante Filterstruktur für große Teile des Internets faktisch neue Kontroll- und Überwachungsinstrumente und somit auch eine drastische Einschränkung von Netzkultur und Meinungsfreiheit.
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