Europäische Bürgerinitiave, etwas mehr Demokratie im vereinten Europa

Europäische Bürgerinitiave, etwas mehr Demokratie im vereinten Europa

Die Möglichkeit der europäische Bürgerinitiative EBI gibt es seit 2012, durch sie können EU-BürgerInnen Gesetzesanliegen an die europäische Kommission und das Parlament herantragen. Seit ihrer Einführung hat die Zahl der angestoßenen und eingebrachten Initiativen allerdings stetig abgenommen. Am gestrigen Mittwoch wurde jetzt der Bericht über die EBI vom Parlament verabschiedet. In diesen Bericht eingeflossen sind einige der Reformvorschläge, die aus der EBI endlich ein wirkungsvolles Instrument politischer Beteiligung machen sollten. Momentan unterbreitet die EBI de facto der Kommission Vorschläge zu Gesetzesinitiativen, die diese dann prüft und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen einleitet. Das muss allerdings nicht heißen, dass die Kommission dem Parlament die Gesetzesinitiative zur Abstimmung vorlegt.

Selbst wenn eine EBI allen Anforderungen – Mindestanzahl von UnterzeichnerInnen, Mindestanzahl der darin repräsentierten Länder – entspricht, kann es also sein, dass nicht über sie abgestimmt wird. Um das zu ändern hat unter anderem Democracy International Reformvorschläge eingebracht. Wir sprechen jetzt mit Cora Pfafferott, die für Democracy International arbeitet.

Ein kurzer Nachtrag: Auch wenn es keine offizielle Begründung für die Ablehnung von Bürgerinitiativen zur Änderung von EU-Verträgen gab, scheint es laut Cora Pfafferott vor allem die Sorgen vor dem bürokratischen Aufwand zu sein. Bei einer erfolreichen EBI, die die Änderung beispielsweise des Lissabon-Vertrags fordert, müsste dann wohl entweder eine intergouvernementale Konferenz oder ein Konvent der 28 Mitgliedsstaaten einberufen werden. Dieser müsste dann wiederum über die Änderungen beraten und sie mit den nationalen Regierungen abstimmen. Der Aufwand, so die inoffizielle Begründung, wäre so groß, dass vermutlich erst einmal gar nichts passieren und die EBI verpuffen würde. Ein entsprechendes Prozedere sei rechtlich noch nicht genug ausgearbeitet und deshalb äußerst problematisch. Man kann außerdem vermuten, dass Klagemöglichkeiten entstehen würden, wenn eine Bürgerinitiative trotz eingehaltener Rahmenbedingungen am bürokratischen Aufwand scheitern würde.