Europäisches Parlament stimmt für Begrenzung des Ausstosses von Mittelfeuerungsanlagen – aber erst später

Europäisches Parlament stimmt für Begrenzung des Ausstosses von Mittelfeuerungsanlagen – aber erst später

Mit einer grossen Mehrheit von 623 Stimmen gegen 70 bei 12 Enthaltungen verabschiedeten die Europaabgeordneten für die gesetzliche Mindestbegrenzung der Schwefeldioxid-, Stickoxid- und Staubausstoss von mittelgrossen Feuerungsanlagen. Diese Schadstoffe verursachen saurer Regen, Erkrankungen wie Asthma und befeuern den Klimawandel. Da der Text bereits im Vorfeld informell zwischen Rat und Parlament vereinbart wurde, gilt die Zustimmung der MinisterInnen der Mitgliedstaaten als sicher. Bislang waren lediglich die Schadstoffemissionen von Feuerungsanlagen mit einer Leistung unter ein Megawatt und über 50 Megawatt durch zwei verschiedenen Verordnungen geregelt. Für die EU-weit rund 143.000 Mittelfeuerungsanlagen zwischen einem und 50 Megawatt Leistung gab es jedoch ein rechtliches Schlupfloch. Diese Feuerungsanlagen dienen der Stromerzeugung, der Heizung beziehungsweise Kühlung von Wohngebieten sowie der Heiz- und Dampferzeugung für die Industrie. Der konservative Berichterstatter sprach von einer ambitionnierten Begrenzung. Tatsächlich aber sollen diese Grenzen für neue Anlagen erst in drei Jahren in Kraft treten. Für existierende Anlagen sollen sie erst ab 2025 gelten, und sogar erst ab 2030 für kleinere Anlagen zwischen einem und fünf Megawatt Leistung.