Freizügigkeit für BürgerINNEN der EU innerhalb des Gebietes der Union Die Freizügigkeitsrichtlinie 2004/38/EG vom April 2004 legt das Recht der BürgerINNEN der europäischen Union auf allgemeine Freizügigkeit fest. In nationales deutsches Recht wurde der Tatbestand im Rahmen des Artikel 2 des Zuwanderungsgesetzes vom 01. Januar 2005 übernommen.