Öffentlichkeitsprinzip: AKW muss radioaktive Abluft-Messdaten nicht publizieren

Öffentlichkeitsprinzip: AKW muss radioaktive Abluft-Messdaten nicht publizieren

AKW Leibstadt pustet irgendetwas ab und die die Betreiberin des AKWs muss die Daten zur radioaktiven Abluft nicht veröffentlichen. Das Bundesverwaltungsgericht (CH) hat ihre Beschwerde gegen die Verfügung der Atomaufsicht gutgeheißen.

Das Bundesverwaltungsgericht begründet seinen am Donnerstag veröffentlichten Beschwerdeentscheid vor allem mit einer Interessenabwägung. Das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe der Daten, insbesondere deren Publikation im Internet, sei als geringer einzustufen als das Interesse an ihrer Geheimhaltung.
Axel Mayer BUND-Freiburg im Studio von Radio Dreyeckland

http://www.bund-rvso.de/