In Freiburg geborener Säugling soll innerhalb einer Woche ausreisen

In Freiburg geborener Säugling soll innerhalb einer Woche ausreisen

Ein drei Monate altes Kind, das in Freiburg geboren wurde und dort mit seiner Familie in einem Flüchtlingswohnheim lebt, hat in der vergangenen Woche eine Ausreiseaufforderung erhalten.

In dem Schreiben des Regierungspräsidiums Karlsruhe wird der kleine Junge dazu aufgefordert, binnen 7 Tagen die Bundesrepublik zu verlassen. Er könne anderenfalls ins Herkunftsland seiner Eltern, Serbien abgeschoben werden, oder in ein beliebiges anderes Land, das bereit sei, ihn aufzunehmen. Die kurze Ausreisefrist, so die zuständige Sachbearbeiterin Tischhauser in dem Dokument, „ist in Anbetracht Ihres erst kurzen Aufenthaltes im Bundesgebiet auch verhältnismäßig“. Ob dem 90 Tage alten Säugling eine Mitverantwortung für seine erst kürzliche Geburt in Freiburg zugesprochen wird, bleibt unklar. Allein ausreisen muss das Baby allerdings nicht. „Sollte eine Abschiebung notwendig sein, werden Sie, so lange Sie noch minderjährig sind, gemeinsam mit Ihrer Familie abgeschoben“, so Tischhauser. Damit sei auch der Schutz von Ehe und Familie gewahrt. Als Roma verfolgten Flüchtlingen aus Serbien werden in Baden-Württemberg nahezu keine Chancen auf ein Bleiberecht eingeräumt.

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