Im Rahmen des Protests gegen den G20-Gipfel soll im Hamburger Stadtpark vom 30. Juni bis 9. Juli ein "Antikapitalistisches Camp" stehen. Der zuständige Bezirk Hamburg-Nord hatte darin eine Sondernutzung gesehen und wollte das Camp verhindern. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat am gestrigen Donnerstag jedoch entschieden: Das Camp steht unter dem Schutz des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit. Wir haben mit dem Rechtsanwalt Martin Klingner gesprochen, der die Camp-Orga vor Gericht vertritt.