Gegen die erneut von Bundesinnenminister Friedrich (CSU) in die Debatte eingebrachte Ausweitung der Videoüberwachung hat sich nach seinem Dienstherrn IM Reiold Gall auch der Datenschutzbeauftragte des Landes Baden-Württemberg, Jörg Klingbeil, ausgesprochen,
Der Datenschutzbeauftragte argumentiert pragmatisch: "Der Bevölkerung wird damit vorgegaukelt, dass ein vermehrter Einsatz von Kameras Straftaten verhindert. Terroristen und Straftäter lassen sich aber davon nicht abschrecken. Im Übrigen ist die Überwachung öffentlicher Plätze Sache der Landespolizei bzw. der Kommunen. Die Bundespolizei setzt Kameras allenfalls an Bahnhöfen oder Flughäfen ein, wobei an Bahnhöfen bereits die Videotechnik der Deutschen Bahn AG genutzt wird. Es muss daher die Frage erlaubt sein, für welchen Zweck der Bundesinnenminister mehr Mittel zur Überwachung öffentlicher Plätze möchte."
Bereits die Auswertungen der erfahrungen aus London 2009 hätten ergeben "dass mehr Videoüberwachung nichts bringt"
Klingbeil spricht deshalb von "Populismus" bei Friedrich. Ein Mut, der ihm fehlte, als im November 2012 im baden württembergischen Polizeigesetz, die Ermächtigungsgrundlage für das Anwerben von Nazispitzeln selbst bei Propagandadelikten und dies nach(!) den kastrophalen V-Leute Praxen bei der Stabilisierung der NSU-Mordgruppe nicht über die Lippen gegen seinen Dienstherrn kam.