RDL Verfahren: Generalstaatsanwaltschaften stand by their men in Sachen Repression gegen RDL

Generalstaatsanwaltschaften stand by their men in Sachen Repression gegen RDL

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Keine (all rights reserved)
Quelle: 
RDL/kmm2017

Nachdem die Arbeit der Staatsschutzabteilung in Karlsruhe durch einen 40 seitigen Nichtzulassungsbeschluß des Landgericht rechtlich wie vom Sachverhalt her in Grund und Boden beurteilt wurde und deshalb die Anklage gegen den Verfasser des Artikel, Kollegen Fabian Kienert, nicht zuließ, schlagen sich jetzt die vorgesetzte Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe wie die in Stuttgart auf die Seite der vom Landgericht  gebashten Staatsschutzabteilung.
Die auch dienstrechtlich zuständigen Karlsruher Generale liessen die Beschwerdebegründung problemlos ungeschmälert passieren und bescheinigten dem Ihnen nachgeordneten Behörde auch zum Landgericht die divergierende Rechtsmeinungen als " nicht ungewöhnliches und Zeichen eines funktionierenden Rechtsstaates".
So in einer Antwort auf die Anfrage  von Detlev Geogia Schulze.
Unbekümmert von jedem Gesetz (§97 Absatz 5 StPO Beschlagnahmeverbot) sprechen sie auch vom  erforderlichen "Anfangsverdacht" obschon die bestimmten Tatsachen (Artikel als Unterstützunghandlung) einen "dringenden" erfordern und zusätzlich die Erforschung des Sachverhaltes ansonsten  "aussichtlos oder wesentlich erschwert " sein muß. Ausserdem muß die Schwere des Tatvorwurf im Blickwinkel zu Art. 5 Abs.1 SAtz 2 gesondert gerechtfertigt werden. Bis heute fehlt jeder Ansatz dazu.
Aber auch die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, die beim OLG Stuttgart wohl tätig werden wird, findet  wohl nix an der Beschwerdebegründung  wie Sie Detlev Georgia Schulze mitteilte "Die sofortige Beschwerde richtet sich insgesamt gegen den Beschluß des Landgerichts, mithin wird die Nichteröffnungsentscheidung insgesamt angegriffen."
Die Terminplanung des OLG Stuttgart, 2.Strafkammer, steht noch nicht fest.
Ein Gespräch mit unserem Kollegen Michael Menzel

Ausgangs-Quelle Autorenblog von Detlev Georgia Schulze in Der Freitag:
https://www.freitag.de/autoren/dgsch/fall-radio-dreyeckland-generalstaatsanwaltschaften-karlsruhe-und-stuttgart-stuetzen-repression-gegen-sender-rdl  
Zur weiteren Beurteilung des rechtlich überaus sorgfältigen Treibens der Staatsschutzabteilung der Karlsruher Staatsanwaltschaft  verweisen wir auch  zur Ermittlungserzwingung durch das OLG gegen die Partei Die Rechte wegen Volksverhetzung https://bnn.de/pforzheim/staatsanwaltschaft-karlsruhe-ermittelt-wider-wi...