Rats-Gruppe der gesichert verfassungsfeindlichen Partei scheitert beim VG Freiburg wegen Nicht-Abdruck eigenen Hetz-Artikel im Amtsblatt der Stadt Freiburg

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Rats-Gruppe der gesichert verfassungsfeindlichen Partei scheitert beim VG Freiburg wegen Nicht-Abdruck eigenen Hetz-Artikel im Amtsblatt der Stadt Freiburg

Im Amtsblatt der Stadt Freiburg können die kommunalpolitischen Einzelräte.Guppen und Parteifraktionen des Freiburger Rates zu kommunalen Themen Stellung nehmen. Sofern sie sich an das Redaktionsstatut halten, das auch Wahlwerbung untersagt.
Das unterstrich das VG Freiburg mit einem am 30.Mai 25 publizierten Urteil vom 20.März 25 ((4 K5552/24) in dem die Verweigerung des Abdrucks eines Artikels des Gespann Castro/Schwarz als rechtlich korrekt beurteilt wurde.  

Diese "Meinungsäußerung" für das Amtsblatt vom 24.10.24 hatte unter Bezugnahme auf den Freiburger Wochenbericht (FWB)  mit einer hetzenden Überschrift der beiden Herren Castr und Schwarz für das Amtsblatt - „Kulturelle Bereicherung am Stühlinger Kirchplatz“ - zu zwei Raubvorgängen auf dem Stühlinger Kirchplatz (2 von insgesamt 11 in 2024) den allgemeinen rassistischen Duktus und eigenen verinnerlichten rassistischen Sterotypen-Sermon (" von gratis Geld immer mehr ‚Kulturbereicherer‘ anzulocken“) der Deportationspolitiken dieser als verfassungsfeindlich eingestuften Partei unter Hernahme von BKA Statistiken zu untermauern versucht. Der Hetzbeitrag endet auch im allgemeinen Wahlaufruf für die Fascho Partei als einziger Alternative.
Dies war von der Redaktion für den Abdruck wegen Statutverletzung zurückgewiesen worden. Ein Gelegenheit zur Änderung nahmen die beiden nicht wahr.
Das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, bestätigte die Entscheidung der Amtsblatt-Redaktion  in Auslegung  der Rechtsgrundlage aus § 20 Abs.3 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Amtsblatt. 
(kmm)