Stühlinger Kirchplatz in Freiburg als "gefährlicher Ort": Polizei erkennt Kontrolle als rechtswidrig an, um rechtliche Prüfung des Polizeigesetzes zu vermeiden

Polizei erkennt Kontrolle als rechtswidrig an, um rechtliche Prüfung des Polizeigesetzes zu vermeiden

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Foto von Plakat im Stühlinger Park mit der Aufschrift "Das Problem heißt Rassismus"
Plakat im "Gefährlichen Ort" Stühlinger Park
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Foto: RDL

Auf dem Stühlinger Kirchplatz finden zahlreiche Personenkontrollen der Polizei statt. Z.B. am 19. April 2021. Betroffen war mal keine Person of Colour, sondern ein Weißer. Der Jurastudent Bernhard Stüer wurde kontrolliert, so die Polizisten damals, weil er an „dem Schwarzen“ vorbeigegangen ist. Bernhard Stüer kritisierte den offensichtlichen Rassismus. Die Polizei stuft Stühlinger Kirchplatz als „gefährlichen Ort“ nach dem Polizeigesetz ein, dessen Kriminalitätsbelastung sich vom restlichen Stadtgebiet unterscheide. Deshalb sind dort nach dem baden-württembergischen Polizeigesetz auch verdachtsunabhängige Kontrollen möglich. Im Nachgang an seine Kontrolle klagte der Student gegen seine Kontrolle. Wir hatten berichtet. Er wollte mit dieser Klage auch die Rechtmäßigkeit der gefährlichen Orte im baden-württembergischen Polizeigesetz im Allgemeinen überprüfen lassen. Darüber, wie der juristische Weg nun ausgegangen ist, haben wir mit Bernhard Stüer gesprochen.