Im aktuellen Amtsblatt der Stadt Freiburg, in dem auch Beiträge der Fraktionen und Gruppierungen im Gemeinderat veröffentlicht werden, heißt es: "Die AfD-Gruppierung hat bis Redaktionsschluss dieser Ausgabe keinen Beitrag eingereicht." Eigentlicher Grund scheint aber der Inhalt des Artikels der beiden AfD Stadträte zu sein. "Es gibt kein Recht auf Nazipropaganda", hat die Redaktion wohl nicht gesagt. Vielmehr hat die Redaktion des Amtsblatts den Artikel mit der Begründung zurückgewiesen, dem eingereichten Beitrag zum Thema Migrationspolitik fehle es an einem hinreichenden kommunalpolitischen Bezug; er sei vielmehr (unzulässigerweise) allgemeinpolitischer Natur. Zudem
beinhalte der Beitrag im Sinne des Redaktionsstatuts unzulässige Parteiwerbung. Dies ist einer Presseeinladung des Freiburger Verwaltunsggerichts zu entnehmen. Dort wird am Donnerstagmorgen (10 Uhr) die Klage der AfD Gruppierung verhandelt. Sie will feststellen lassen, dass die Ablehnung der Veröffentlichung eines Beitrags der Gruppierung im Amtsblatt der Stadt Freiburg rechtswidrig gewesen sei. Im Redaktionsstatut des Amtsblattes heißt es: "Zulässig sind Beiträge zu Themen in der Zuständigkeit des Gemeinderats, zu städtischen Vorhaben, Einrichtungen oder Planungen, zu Veranstaltungen mit kommunalpolitischem Bezug oder zu Äußerungen anderer Fraktionen und Gruppierungen oder
des Bürgermeisteramts sowie zu sonstigen Themen mit städtischem Bezug.
Nicht zulässig sind Wahlaufrufe und Wahlwerbung, politische Stellungnahmen ohne kommunalen oder kommunalpolitischen Bezug, strafrechtlich relevante Äußerungen gegenüber Dritten wie Beleidigungen, Ehrverletzungen und menschenverachtende Äußerungen, Falschbehauptungen u. ä. Die allgemeinen presserechtlichen Vorschriften sind einzuhalten.
Bei Nichteinhaltung der inhaltlichen und thematischen Grenzen werden entsprechende Beiträge zurückgewiesen. Es wird der betreffenden Fraktion bzw. Gruppierung anheimgestellt, Beiträge zu überarbeiten oder Ersatz zur Verfügung zu stellen." (TS)