Seit der Verleihung des Sächsischen Förderpreises für Demokratie im November 2010 ist die so genannte "Extremismusklausel" des Familienministeriums in aller Munde. Sogar verfassungsrechtliche Bedenken werden gegen sie angeführt. Verschiedene Vereine, Projekte und Initiativen die sich gegen Rechtsextremismus engagieren protestieren heute mit einem gemeinsamen Aktionstag gegen die umstrittene Extremismusklausel der Bundesregierung. Der Aktionstag steht unter dem Motto «Für Demokratie - gegen Misstrauen und Bekenntniszwang». Das Kulturbüro Dresden habe erklärt, man verlange die Rücknahme der Erklärung. In dem Aufruf heißt es, "Wir streiken - und fordern die Bundesregierung und die sächsische Staatsregierung auf, die Extremismusklausel ersatzlos zu streichen. Zivilgesellschaft ist und muss unabhängig bleiben." Per Fax, Mail oder sozialem Netzwerk im Internet sollen heute Protestschreiben an verantwortliche Politiker übermittelt werden. Die Mails und Faxe sollen vor allem an die Bundesfamilienministerin Kristina Schröder und an Frau Merkel gesendet werden. Doch was hat es mit dieser Klausel auf sich? Seit Anfang des Jahres sollen alle Projekte und Initiativen die sich gegen Rechtsextremismus stark machen eine Anti-Extremismuserklärung unterschreiben. Die Erklärung bezieht sich auf die Initiativen die sich im Rahmen der Bundesprogramme "TOLERANZ FÖRDERN - KOMPETENZ STÄRKEN" und "INITIATIVE DEMOKRATIE STÄRKEN" fördern lassen wollen. So der Beschluss der Familienministerin Kristina Schröder. Die verlangte Erklärung beinhaltet ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Außerdem sollen die Vereine und Initiativen ihre zukünftigen Partnerinnen und Partner ebenso auf ihre Grundgesetztreue überprüfen. Was am heutigen Aktionstag gegen die Extremismusklausel noch passieren wird, darüber möchte ich gleich mit Kati Lang sprechen. Sie ist bei der Opferberatung Sachsen tätig und Mitinitiatorin des Aktionstages "Für Demokratie - gegen Misstrauen und Bekenntniszwang"