Giftfall Kesslergrube: BUND legt Beschwerde gegen Urteil des VGH ein

Giftfall Kesslergrube: BUND legt Beschwerde gegen Urteil des VGH ein


Für den BUND Baden-Württemberg ist es nicht akzeptabel, dass weder er noch die betroffenen Gemeinden gegen die problematischen Sanierungspläne in der ehemaligen Kiesgrube klagen dürfen.

Der Sanierungsplan der BASF für ihren Teil der Kesslergrube, der Altlastenfläche „Perimeter 2“, war vom Landratsamt Lörrach genehmigt und vom Regierungspräsidium Freiburg im Widerspruchsverfahren bestätigt worden. Dagegen hatten die Gemeinden Grenzach-Wyhlen, Riehen und Muttenz, der BUND und die Baugenossenschaft Grenzach im Oktober 2017 Klage erhoben, um eine echte Sanierung zu erreichen, wie sie im Roche-Teil der Kesslergrube derzeit erfolgreich durchgeführt wird. Das Verwaltungsgericht Freiburg wies die Klagen ab, die für den BUND zugelassene Berufung wurde am 14.07.2021 in Mannheim vor dem 10. Senat des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg verhandelt und das Urteil am 21.07.2021 verkündet. Die Revision wurde nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision konnte der BUND Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen.
Zum Stand und zur Entwicklung Irene Blaha von der Ortgruppe Grenzach-Wyhlen.